Kirchliche Trauung

Kirchlich heiraten
Kirchliche Trauung - Foto Corinna Pernitsch

In Österreich ist eine standesamtliche Trauung vorgeschrieben und doch entscheiden sich viele Paare, die Feier ebenfalls vor der Kirche zu vollziehen.

Warum ist eine kirchliche Trauung nach wie vor so beliebt? Es ist in den meisten Fällen das Ritual, welches damit verbunden wird maßgeblich. Die kirchliche Zeremonie ist einfach die feierlichere – das Standesamt ist meist ein Termin, der im kleinen Kreis „absolviert“ wird. Zwar gibt es schon Alternativen, dass die standesamtliche Trauungsvariante etwas feierlicher und in schönem Rahmen gestaltet wird – also eine sogenannte Sonderhochzeit. Allerdings ist das oft leider mit recht hohen Kosten verbunden und in manchen Bundesländern gar nicht so einfach zu organisieren.

Oft gibt es zu wenige Sonderhochzeitstermine und nur vorgegebene Locations. In anderen Bundesländern ist das wiederum recht unkompliziert.

Feierliche Zeremonie
Kirchliche Zeremonie - Foto Corinna Pernitsch

Auch die freie Trauung ist eine wunderbare Alternative, da man als Brautpaar so eigentlich alle Freiheiten hat und alle Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden können. Trotzdem lassen sich die Vielzahl der Brautpaare, die sich zum ersten Mal „trauen“, auch kirchlich trauen! Das Fest, die Agape und die Möglichkeit, in prunkvolle Räumlichkeiten einmal sich wie eine Prinzessin oder ein Königspaar zu fühlen spricht oft für diese Art der Eheschließung. Für manche Brautpaare ist es natürlich auch nach wie ein Muss, kirchlich zu heiraten, weil die Ehe eines der sieben Sakramente darstellt.

Die Anmeldung für die kirchliche Ehe sollte mindestens drei Monate vorher bei der Heimat Pfarre getätigt werde, auch wenn im Endeffekt in einer anderen Kirche geheiratet wird. Folgende Voraussetzungen sind in jedem Fall zu erfüllen:

  • Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
  • "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
  • Der Besuch eines Eheseminars
  • Brautleute sollten gefirmt sein
  • Empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
  • Zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen

Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen bezeugen können.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Taufscheine
  • Geburtsurkunden
  • Bestätigungen der Meldung
  • Amtliche Lichtbildausweise
  • Bei ziviler Vorehe:
  • Trauscheine
  • Gegebenenfalls Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Gegebenenfalls Scheidungsdekrete

Denn Witwer dürfen grundsätzlich noch ein zweites Mal kirchlich heiraten.

Eine Annullierung einer Ehe ist nur unter ganz besonderen Umständen durchführen und recht kompliziert und aufwendig.

Wenn die Eheleute nicht beide der gleichen Religion angehören ist die Ehe als nichtsakramentale Eheschließung anzusehen.

 

Der Ablauf einer kirchlichen Trauungszeremonie sieht meist folgendermaßen aus, allerdings können Ablaufänderungen auftreten, die einfach mit dem Priester durchzusprechen sind:

  • Einzug
  • Eröffnungslied
  • Begrüßung durch den Pfarrer
  • Kyrie
  • Tagesgebet
  • Lesung
  • Musikstück
  • Evangelium
  • Predigt
  • Trauung
  • Musikstück
  • Fürbitten
  • Vaterunser
  • Musikstück
  • Gebet
  • Segen
  • Schlusslied
  • Auszug